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Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 01.01.2020 besteht in Deutschland nicht nur die Belegpflicht, sondern auch die Pflicht, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Ihrem Unternehmen zu betreiben.

Wofür eine TSE?

Die TSE besteht im Grunde aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (bspw. USB-Stick) sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Software der TSE protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt Ihrer Kasse und sichert die aufgezeichneten Daten gegen Löschung oder Änderung. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt werden die TSE-Daten mit den Daten ihrer Kassensoftware verglichen.

Unsere Matrix POS® Box signiert und speichert die gesetzlich vorgeschriebenen Daten für den vom Finanzamt geforderten DSFinV-K Export. Die Installation der Matrix POS® Box erfolgt mit einem Supporter aus dem Matrix POS® Team, der die TSE gemeinsam mit Ihnen in Betrieb nimmt.

Ausgangssituation

Die Fiskalisierung von Registrierkassen ist schon seit langer Zeit ein Thema in Europa. Die Europäische Union hat sich bisher nicht auf einen einheitlichen Standard für alle Mitgliedsländer einigen können. Daher hat jedes Land seine eigenen Richtlinien entwickelt und setzt unterschiedliche Technologien zur manipulationsfreien Sicherung von Umsatzdaten in der Gastronomie ein. Dies dient dem Zweck der einfachen Prüfung von Umsatzdaten durch die Finanzbehörden.

Seit dem 01.01.2020 tritt in Deutschland die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ in Kraft, kurz Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Kern dieser Verordnung ist die Einführung eines Manipulationsschutzes von Barumsätzen durch eine zertifizierte, technische  Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese speichert die Bewegungsdaten einer Kassensoftware lokal (auf einer Hardware mit Sicherheitschip in Form einer SD-Karte, eines USB-Sticks o.ä.) oder in einer gesicherten Cloud-Umgebung.

Eine TSE verfügt über drei Teile: ein Sicherheitsmodul zur Grundaufzeichnung der Daten, ein Speichermodul zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und eine digitale Schnittstelle, um Daten an die Finanzprüfer übertragen zu können.

Was müssen Sie als Gastronom oder Hotelier tun?

Zunächst der Kassenmeldepflicht nachkommen: Jeder Gastronom oder Hotelier muss ab Januar 2024 verpflichtend das Finanzamt darüber informieren, mit welchem Kassensystem gearbeitet wird und wie viele Kassen im Einsatz sind. Es ist Ihre Aufgabe, Kassen an- und abzumelden. Hierzu beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater.

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