Skip to content

Das wichtigste in Kürze

Seit dem 01.01.2020 besteht in Deutschland nicht nur die Belegpflicht, sondern auch die Pflicht,
eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Ihrem Unternehmen zu betreiben.
Der Gesetzgeber hat die Frist mit einer Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 ausgeweitet.
In vielen Bundesländern wurde diese Frist durch Härteregelungen verlängert.
Jedoch ist auch in diesen Fällen eine Beauftragung vor Ende September 2020 verpflichtend. 

Wofür eine TSE?

Die TSE besteht im Grunde aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (bspw. USB-Stick)
sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Software der TSE protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt Ihrer Kasse
und sichert die aufgezeichneten Daten gegen Löschung oder Änderung.
Bei einer Prüfung durch das Finanzamt werden die TSE-Daten mit den Daten ihrer Kassensoftware verglichen.

Unsere Matrix POS® Box beispielsweise speichert die gesetzlich vorgeschriebenen Daten für den vom Finanzamt geforderten DSFinV-K Export, den sie sich jederzeit von der Matrix POS® Box abrufen können.
Die Installation der Matrix POS® Box erfolgt mit einem Supporter aus dem Matrix POS® Team,
der die TSE gemeinsam mit Ihnen in Betrieb nimmt.

Sie möchten für Ihre Kasse eine TSE in Auftrag geben, damit Sie weiterhin gesetzeskonform kassieren können?

Jetzt Angebot anfordern!

Kann ich meine protel TSE auch für Matrix benutzen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Kann ich meine Matrix TSE auch für protel benutzen?

Auch das ist leider nicht möglich.

Warum sollte ich die Online TSE von protel benutzen?

Die Cloud-TSE ist empfehlenswert, da die Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit gewährleistet ist!

Außerdem ist eine Software sicherer, da sie im Vergleich zur Hardware nicht gestohlen, beschädigt oder anderen Einflüssen wie bspw. Stromausfällen unterliegt. Auch der Datenspeicher läuft bei der Software nicht voll!

Ich habe mehrere Unternehmen. Ist eine TSE ausreichend?

Dies muss individuell geprüft werden. Sollten zwei Steuernummer vorhanden sein so kommt auch pro Betrieb eine TSE zum Einsatz.

Bis wann muss die Bestellung eingegangen sein?

Je früher desto besser, so sichern Sie sich einen zeitnahen Installations-/Einrichtungstermin.

Generell gelten länderabhängige Fristverlängerungen. Bitte sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem Steuerberater.

Was kostet mich die TSE?

Sie erhalten ein individuelles Angebot für ihre TSE. Füllen Sie hierfür einfach das oben stehende Formular aus.

Wie viele TSE brauche ich?

Das ist abhängig von Ihrer Umgebung. Gibt es mehrere Betriebe, mehrere Filialen? Laufen alle Kassen/Hotels in einem Netzwerk?

Unser Team berät Sie hierzu gerne!

Muss ich die TSE einmalig kaufen?

Nein, die TSE hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren.

Was passiert nach Eingang meiner Bestellung?

Sie erhalten eine Auftragsbestätigung. Danach setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf zu besprechen.

Unterliege ich weiterhin der Belegausgabepflicht? / Besteht die Pflicht weiterhin?

Ja.

Sind meine Kassen “TSE-fähig”?

Die Kassen müssen mindestens Windows 7 installiert haben.

Brauche ich für jede Matrix POS Kasse eine eigene TSE?

Nein, die Matrix POS TSE wird in Ihrem Netzwerk installiert, so dass insgesamt nur eine TSE notwendig ist.

Kann ich die Anschaffungskosten für die TSE steuerlich absetzen?

Hierzu gibt es ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium, das die steuerliche Handhabung der Anschaffungskosten einer TSE erklärt. Bitte wenden Sie sich für Details an Ihren Steuerberater, da die 42 keine steuerliche Beratung leistet. 

BMF-Schreiben_steuerliche Behandlung der TSE Kosten

Hardware- oder Cloud-TSE?

Wenn möglich empfiehlt sich immer eine Cloud-TSE

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Variante für Sie die richtige ist, wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam.

Gemeinsam mit fiskaltrust haben wir zwei robuste TSE-Lösungen entwickelt, ein Hardware-Modul und eine Cloud-Lösung.

Die wartungsfreundliche Cloud-Lösung kommt bei allen protel Air-Kunden zum Einsatz; protel SPE/MPE-Kunden  können zwischen beiden Varianten wählen:

Alles, was Sie — abgesehen von der Schnittstelle zu Ihrem protel System — für die Cloud-Variante brauchen, ist eine Internetverbindung. Um die Wartung der TSE kümmert sich der Anbieter, hier also fiskaltrust. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie stets mit der aktuellen Version arbeiten und dass die Einsatzbereitschaft der TSE jederzeit gewährleistet ist.

Anders verhält es sich bei der Hardware-Variante. Sie ist ein Teil Ihrer eigenen Hotel-IT und fällt daher in Ihre Verantwortung. Neben der Integration in Ihre Systemlandschaft (die je nachdem mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann) gehören dazu die physische Absicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung und Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Betriebsfähigkeit. Nur zwei Beispiele: Ein Stromausfall kann das Gerät beschädigen; der Datenspeicher kann mit der Zeit volllaufen. Sie sollten daher in jedem Fall einen Ausfallsicherungsplan erstellen und zum Beispiel Redundanzsysteme für den Fall eines Defekts vorhalten bzw. frühzeitig eine Neuanschaffung vorbereiten.

Die 42 GmbH ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an. Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als „die Informationen“ bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

Die Informationen sollten als allgemeine Handreichung verstanden werden, die an Ihren spezifischen Bedarf angepasst werden muss. Ob und wie Sie die Information verwenden, oder sich darauf verlassen, ist Ihr eigenes Risiko. Die Informationen sind als Einstieg gedacht, Sie müssen jedoch selbst angemessene Qualitätskontrollen durchführen und rechtliche und andere professionelle Ratschläge einholen, bevor Sie die Ressource nutzen.

Die Informationen werden ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich ihrer Rechtswirksamkeit und Vollständigkeit, zur Verfügung gestellt. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen und übernehmen keine Sorgfaltspflicht gegenüber einer Person in Bezug auf die Informationen und deren Inhalt. Wir schließen jegliche Haftung für Kosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden ausdrücklich aus, die durch das Vertrauen auf die Informationen oder in der Erwartung der Erfüllung Ihrer Bedürfnisse entstehen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) als Folge von falschen Angaben, Fehlern und Auslassungen.
Die Informationen oder Teile der Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden.

Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Nachtrag vom 7. November 2019:
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 6. November 2019 eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 bekanntgegeben. Das entsprechende Schreiben können Sie hier herunterladen:
Download BMF Schreiben

Ausgangssituation

Die Fiskalisierung von Registrierkassen ist schon seit langer Zeit ein Thema in Europa. Die Europäische Union hat sich bisher nicht auf einen

einheitlichen Standard für alle Mitgliedsländer einigen können. Daher hat jedes Land seine eigenen Richtlinien entwickelt und setzt unterschiedliche Technologien zur manipulationsfreien Sicherung von Umsatzdaten in der Gastronomie ein. Dies dient dem Zweck der einfachen Prüfung von Umsatzdaten durch die Finanzbehörden.

Ab dem 1. Januar 2020 Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Am 01.01.2020 tritt in Deutschland die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ in Kraft, kurz Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Kern dieser Verordnung ist die Einführung eines Manipulationsschutzes von Barumsätzen durch eine zertifizierte, technische  Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese speichert zukünftig die Bewegungsdaten einer Kassensoftware entweder lokal (auf einer Hardware mit Sicherheitschip in Form einer SD-Karte, eines USB-Sticks o.ä.) oder in einer gesicherten Cloud-Umgebung.

Ein großer Unterschied zur Handhabung in Deutschland im Vergleich zu beispielsweise Österreich besteht in der Tiefe der Aufzeichnungen zu Kassenbuchungen: In Österreich wird nur der Abschluss einer Transaktion aufgezeichnet (das sogenannte „INSIKA“-Modell). In Deutschland hingegen wird der Bestellweg von Anfang bis Ende dokumentiert: bei der ersten Bestellung wird ein Zeitstempel vergeben und bis zum Ende weiter verfolgt und aufgezeichnet.

Eine TSE verfügt entsprechend über drei Teile: ein Sicherheitsmodul zur Grundaufzeichnung der Daten, ein Speichermodul zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und eine digitale Schnittstelle, um Daten an die Finanzprüfer übertragen zu können.

Das Kassensystem Matrix POS und die KassenSichV

Die 42 GmbH sichert allen Matrix POS Kunden mit einem bestehenden Wartungsvertrag die Aktualisierung der Kassensoftware zu. Auch innerhalb der einjährigen Gewährleistung wird jeder Kunde ohne Wartungsvertrag aktualisiert. Voraussetzung dafür ist ein aktuelles Betriebssystem auf ihren Kassen und Serversystemen. Aktuell werden alle Windows 7, Windows 8, Windows 10 Versionen sowie Server 2008 R2, Server 2012, Server 2016, Server 2019 unterstützt.

Windows XP und Posready 2009, Windows Server 2003, Windows Server 2008 werden bereits nicht mehr unterstützt.

Für weitere Betriebssysteme (Windows 7 Pro, Posready 7 und Windows Server 2008/ 2008 R2) endet der Microsoft Support ebenfalls in Kürze. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass besonders im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Betriebssysteme einzusetzen sind, die mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Sollten sie personenbezogene Daten über Ihr Kassensystem verarbeiten (z.B. Zimmerbuchung, Kundendatenbank), müssen sie unabhängig von der KassenSichV immer ein aktuelles, mit Updates gepflegtes Betriebssystem haben.

Was tut die 42?

Wir kümmern uns aktuell um die Softwareentwicklung um Ihnen die bestmöglichste Anbindung an eine TSE zur Verfügung zu stellen. Wir sorgen bei Bedarf auch dafür, dass sie die richtige Hardware beschaffen können, die für den Betrieb einer technischen Sicherungseinrichtung nötig ist und werden Ihnen bei der Auswahl der richtigen TSE für Ihr Matrix POS Kassensystem behilflich sein.

Schon jetzt sollten Sie sich um die Voraussetzungen kümmern, gerne in Absprache mit unserem Vertriebsteam (sales@42-gmbh.de). Folgende Punkte sollten geklärt sein:

  • Haben sie einen gültigen Wartungsvertrag?
  • Hat Ihre Kassenhardware die nötigen Voraussetzungen (Betriebssystem, Anschlussmöglichkeiten)?

Was müssen Sie als Gastronom oder Hotelier tun?

Der Kassenmeldepflicht nachkommen: Jeder Gastronom oder Hotelier muss das Finanzamt darüber informieren, mit welchem Kassensystem gearbeitet wird und wie viele Kassen im Einsatz sind. Es ist Ihre Aufgabe, Kassen an- und bei Nichtgebrauch wieder abzumelden. Dies kann per Brief oder Fax beim Finanzamt erfolgen. Technisch gesehen muss Ihr Kassensystem diese Kriterien erfüllen:

  • eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • eine Software mit funktionierender TSE-Anbindung (dies ist die Verantwortung des Kassenherstellers)
  • TSE-fähige Kassenhardware
  • Belegdrucker
  • An- und Abmeldung der Kassen und TSE beim Finanzamt

Sie müssen sich über finanzamtskonforme Kassensysteme bei Ihrem Kassenhändler informieren. Wir als Kassenhersteller können für etwaige Verstöße gegen die KassenSichV nicht verantwortlich gemacht werden. Sehr gerne stehen wir Ihnen unter oder unter 0511/353242-0 für eine Beratung zur Verfügung (Wichtig: Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung durch uns!).

Stand 07. November 2019

An den Anfang scrollen